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VGH Hessen, 25.02.1985 - V OE 41/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2000 - 3 M 13/00
Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
Denn der Aufgaben- und Befugnisübergang nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) - GKG LSA n. F. - sowie nach § 20 Abs. 1 Satz 1 des GKG LSA vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 730) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 04. Juli 1996 (GVBl. LSA S. 218) - GKG LSA a. F. - erfolgt lediglich mit Wirkung für die Zukunft und begründet eine Zuständigkeit des Zweckverbandes lediglich für künftig entstehende Rechte und Pflichten (vgl. auch HessVGH, Urt. v. 25.2.1985 - V OE 41/82 - DöV 1986, 157). - VG Dessau, 19.08.2003 - 3 A 686/00 Soweit aus dieser Zeit noch Rechtsverhältnisse abzuwickeln sind, bleibt hierfür der damalige Aufgabenträger zuständig, zumal - soweit es auf die Anwendung von Satzungsrecht ankommt - noch dessen eigenes Satzungsrecht und nicht das Satzungsrecht des Zweckverbandes als neuem Aufgabenträger anzuwenden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - V OE 41/82 - DÖV 1986, S. 157; VG Dessau…, Urteil vom 08. April 1999-A1 K 945/96 - LKV2000, S. 219).